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20. Aug. 2026·S-SHAPER Redaktion

Shapewear nach Deutschland importieren: Zoll, EORI & Kosten

Shapewear nach Deutschland importieren: EORI, Zolltarifnummer, Einfuhrumsatzsteuer, Incoterms und Compliance verständlich erklärt.

Shapewear nach Deutschland importieren: Zoll, EORI & Kosten
Inhaltsverzeichnis
  1. Quick answer: what do you need to import shapewear into the UK?
  2. Define the importer’s role and responsibilities clearly
  3. Apply for a UK EORI number before the first customs declaration
  4. Classify shapewear correctly with a UK commodity code
  5. Calculate customs duty, customs value and import VAT
  6. Agree Incoterms and responsibilities with the manufacturer
  7. Prepare the commercial invoice, packing list and origin evidence
  8. Check textile labelling, UK product safety, chemical and material safety, and packaging rules
  9. Textile fibre labelling
  10. Product safety
  11. Chemical and material safety
  12. Packaging obligations
  13. Approve a landed-cost and import checklist before dispatch
  14. Go/no-go import gate
  15. FAQ: importing shapewear into the UK
  16. Do I need an EORI to import shapewear into the UK?
  17. What is the correct commodity code for shapewear?
  18. How much duty will I pay on imported shapewear?
  19. Is import VAT charged on shapewear?
  20. Can my manufacturer use DDP delivery?
  21. Do I need testing before selling shapewear in the UK?
  22. Does shapewear need a fibre-composition label?
  23. Are packaging rules separate from customs requirements?
  24. What should I send a supplier for a project-specific quotation?

Wer Shapewear nach Deutschland importieren möchte, muss vor der ersten Bestellung mehr klären als Stückpreis und Lieferzeit. Entscheidend sind die Rolle des deutschen Unternehmens, eine gültige EORI-Nummer, die korrekte Zolltarifnummer, belastbare Versanddokumente sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Produktsicherheit und Verpackung.

Dieser Leitfaden richtet sich an Marken, Händler, Distributoren und Einkaufsteams, die Shapewear als OEM-, ODM- oder Private-Label-Projekt aus einem Nicht-EU-Land beziehen. Vor einer Angebotsanfrage sollten Produktart, Material, Größenlauf, Zielmenge, Verpackung, gewünschtes Liefermodell und geplanter Verkaufsweg feststehen. Die folgenden Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Zoll-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Einreihung und aktuelle Vorgaben sind die zuständigen Behörden oder ein Zollberater einzubeziehen.

Quick Answer: Was braucht man für den Shapewear-Import nach Deutschland?

Für einen regulären Import nach Deutschland benötigen Sie typischerweise:

  1. Ein Unternehmen, das als Importeur auftritt und die damit verbundenen Pflichten übernimmt.
  2. Eine EORI-Nummer für Zollanmeldungen.
  3. Eine geprüfte Zolltarifnummer für das konkrete Shapewear-Modell.
  4. Handelsrechnung, Packliste und Transportdokumente mit konsistenten Angaben.
  5. Ursprungsinformationen, wenn diese für Zollzwecke, Präferenzen oder Nachweise relevant sind.
  6. Eine realistische Berechnung von Zollwert, Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer.
  7. Klare Incoterms, damit Kosten, Transport, Versicherung und Zollabwicklung nicht doppelt oder gar nicht eingeplant werden.
  8. Produkt- und Markt-Compliance für Textilkennzeichnung, Produktsicherheit, REACH und Verpackung.
  9. Eine Freigabe des Landed Costs, bevor die Ware versendet wird.

Bei Shapewear ist die Zolltarifnummer nicht automatisch anhand des Marketingbegriffs bestimmbar. Ein nahtloser Body, eine formende Hose, ein Korsett-ähnliches Modell und ein Kompressionsprodukt können je nach Konstruktion, Material, Verarbeitung und Hauptfunktion unterschiedlich eingereiht werden.

Rolle und Pflichten des Importeurs eindeutig festlegen

Der Importeur ist nicht zwingend identisch mit dem Käufer, dem Markeninhaber oder dem Empfänger der Ware. Diese Rollen können zusammenfallen, müssen aber vertraglich und operativ eindeutig festgelegt werden.

Wenn ein deutsches Unternehmen Ware aus einem Drittstaat kauft und sie in Deutschland in Verkehr bringt, trägt es häufig wesentliche Pflichten als Importeur. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung, ob der Hersteller die erforderlichen Produktinformationen bereitstellt
  • Kontrolle von Kennzeichnungen und Begleitunterlagen
  • Aufbewahrung relevanter Nachweise
  • Mitwirkung bei Behördenanfragen oder Rückrufen
  • Prüfung, ob das Produkt unter dem eigenen Markennamen als eigenes Produkt erscheint
  • Einhaltung von Verpackungs- und gegebenenfalls weiteren erweiterten Herstellerpflichten

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen Importeur, Hersteller, Markeninhaber, Zollanmelder und Logistikdienstleister. Ein Spediteur kann die Zollanmeldung übernehmen, wird dadurch aber nicht automatisch zum wirtschaftlich verantwortlichen Importeur des Produkts.

Bei Private Label kann das Unternehmen, unter dessen Marke die Shapewear angeboten wird, aus Sicht der Produktsicherheit zusätzliche Herstellerpflichten übernehmen. Das sollte vor Produktionsfreigabe rechtlich geprüft werden.

Angaben, die in eine Angebotsanfrage gehören

BereichKonkrete Angaben für den Lieferanten
ProduktModelltyp, Tragezweck, Verschlüsse, Verstärkungen, Einlagen, Naht- oder Seamless-Konstruktion
MaterialFaserzusammensetzung, Elastananteil, Beschichtungen und besondere Ausrüstungen
GrößenEU-Größenlauf, Maße, Toleranzen und geplante Mengen je Größe
SortimentFarben, Modelle, Varianten und erwartete Nachbestellungen
VerpackungEinzelverpackung, Etiketten, Kartonage, Mehrsprachigkeit und Recyclingvorgaben
HandelEigenmarke, Großhandel, Marktplatz, stationärer Handel oder Fulfilment
LieferungZieladresse, gewünschter Incoterm, Transportart und Lieferfenster
DokumenteHandelsrechnung, Packliste, Ursprungsangaben, Materialdaten und Prüfunterlagen

Ein belastbares Lieferantenangebot sollte diese Punkte getrennt ausweisen. Ein Gesamtpreis ohne klare Angabe von Lieferbedingung, Verpackung, Zollabwicklung und Steuerbasis ist für eine Importentscheidung nur eingeschränkt verwendbar.

EORI-Nummer vor der ersten Zollanmeldung beantragen

Die EORI-Nummer dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden in der Europäischen Union. Unternehmen, die regelmäßig selbst als Importeur oder Zollanmelder auftreten, sollten sie vor dem ersten kommerziellen Import beantragen und die Schreibweise mit den Daten in Handels- und Versandunterlagen abgleichen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Wer ist Inhaber der EORI-Nummer?
  • Wer steht als Importeur in der Zollanmeldung?
  • Stimmen Firmenname und Anschrift mit den Unternehmensdaten überein?
  • Nutzt der Zollvertreter eine direkte oder indirekte Vertretung?
  • Ist die eigene EORI oder die eines anderen Unternehmens für die konkrete Lieferung vorgesehen?

Eine EORI-Nummer ersetzt keine Zollanmeldung, keine korrekte Warentarifierung und keine Produktprüfung. Sie ist vielmehr eine notwendige Identifikation im Zollprozess. Bei Änderungen der Unternehmensdaten oder der Importstruktur sollte geprüft werden, ob die hinterlegten Angaben noch stimmen.

Zolltarifnummer für Shapewear korrekt einreihen

Die Zolltarifnummer beeinflusst Zollsatz, statistische Meldungen und häufig auch die Plausibilitätsprüfung der Anmeldung. Der Begriff „Shapewear“ allein reicht für eine sichere Einreihung nicht aus.

Für die Klassifizierung können unter anderem folgende Merkmale relevant sein:

  • Ist das Produkt gestrickt, gewirkt oder gewebt?
  • Handelt es sich um Unterwäsche, einen Body, eine Hose, ein Korsett oder ein anderes Bekleidungsstück?
  • Welche Funktion ist objektiv prägend?
  • Gibt es Bügel, Haken, Formelemente, Verstärkungen oder Einlagen?
  • Welche Faser beziehungsweise welches Material überwiegt?
  • Wird das Produkt als Bekleidung, medizinisches Hilfsmittel oder Sportprodukt vermarktet?
  • Wie ist das konkrete Modell konstruiert und verpackt?

Mögliche Kapitel oder Positionen können je nach Produkt beispielsweise bei gewirkter oder gestrickter Bekleidung beziehungsweise bei bestimmten Miederwaren liegen. Eine pauschale Zuordnung aller Shapewear zu einer einzigen Nummer ist daher riskant. Die vom Lieferanten vorgeschlagene Nummer kann ein Ausgangspunkt sein, ersetzt aber nicht die Prüfung durch den Importeur oder einen fachkundigen Zollberater.

Praktischer Prüfprozess

  1. Technische Produktbeschreibung vom Lieferanten anfordern.
  2. Fotos, Schnittzeichnung und Materialzusammensetzung zusammenstellen.
  3. Konstruktion und Hauptfunktion des Modells dokumentieren.
  4. Lieferantentarifierung mit der eigenen Zollvertretung abgleichen.
  5. Bei wiederkehrenden oder wertintensiven Importen eine belastbare Zollauskunft prüfen.
  6. Die bestätigte Nummer für Rechnung, Zollanmeldung und interne Kalkulation verwenden.

Besondere Vorsicht ist bei Sortimentskollektionen angebracht. Zwei optisch ähnliche Modelle können sich durch Material, Verarbeitung oder Konstruktion zollrechtlich unterscheiden.

Zollsatz, Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Die Importkosten entstehen nicht nur aus dem Einkaufspreis. Für eine realistische Kalkulation müssen mindestens folgende Größen getrennt betrachtet werden:

  • Warenwert
  • Transportkosten bis zur maßgeblichen EU-Grenze beziehungsweise zum relevanten Ort
  • Versicherung, sofern anzurechnen
  • Zollsatz nach der korrekten Tarifnummer
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Zollabfertigungs- und Vorlagenentgelte
  • Lager-, Prüf- oder Handlingkosten
  • Kosten für Verpackung, Etikettierung und Nacharbeit
  • gegebenenfalls Kosten für Konformitäts- oder Labordokumentation

Der Zollwert basiert grundsätzlich nicht einfach auf dem auf der Website oder in einer Proforma-Rechnung genannten Stückpreis. Je nach Sachverhalt können beispielsweise bestimmte Transport-, Verpackungs-, Lizenz- oder Vermittlungskosten relevant sein. Die konkrete Bewertung sollte für das Projekt geprüft werden.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf eine Bemessungsgrundlage erhoben, die neben dem Zollwert regelmäßig auch Zoll und bestimmte weitere Kostenbestandteile berücksichtigt. Für viele Waren gilt in Deutschland der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent; ob und wie die Steuer im konkreten Fall abgeführt und später als Vorsteuer behandelt werden kann, hängt von der steuerlichen Situation des Unternehmens ab.

Beispiel für eine interne Kalkulationslogik

KostenpositionZu klären
EinkaufPreis je Modell, Farbe, Größe und Verpackungseinheit
TransportSeefracht, Luftfracht, Bahn, Kurier oder kombinierter Transport
ZollwertWelche Kosten sind für die Zollbewertung einzubeziehen?
ZollTarifnummer und anwendbarer Zollsatz
EinfuhrumsatzsteuerBemessungsgrundlage und Vorsteuerbehandlung
AbfertigungKosten des Spediteurs oder Zollvertreters
InlandslogistikZustellung, Lager, Qualitätskontrolle und Fulfilment
ComplianceEtiketten, Prüfungen, Dokumentation und Verpackungspflichten

Für eine Einkaufsentscheidung sollte nicht nur der FOB- oder EXW-Preis verglichen werden. Aussagekräftig ist der Landed Cost pro verkaufsfähigem Stück. Dabei sollten Ausschuss, Nacharbeit, fehlende Dokumente und mögliche Verzögerungen als Risiko bewertet werden, ohne dafür unbelegte Pauschalen anzusetzen.

Incoterms und Verantwortlichkeiten mit dem Hersteller klären

Incoterms regeln wichtige Aufgaben zwischen Verkäufer und Käufer, zum Beispiel Kosten, Transportorganisation, Risikoübergang und bestimmte Lieferpflichten. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch die Prüfung, wer als Importeur auftritt und wer die gesetzlichen Produktpflichten erfüllt.

Vor der Bestellung sollten Sie schriftlich festhalten:

  • Welcher Incoterm gilt und für welchen benannten Ort?
  • Wer organisiert den Haupttransport?
  • Wer beauftragt den Zollvertreter?
  • Wer trägt Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer?
  • Wer stellt welche Original- oder elektronischen Dokumente bereit?
  • Wer trägt Kosten bei Zollrückfragen oder einer Dokumentenabweichung?
  • Wie wird mit DDP-Lieferungen umgegangen, wenn der deutsche Käufer nicht selbst als Importeur auftritt?

Bei DDP kann der Verkäufer bestimmte Importkosten übernehmen. Dennoch sollten Sie klären, ob die Abwicklung rechtlich und steuerlich zur geplanten Struktur passt. Bei DAP trägt der Käufer typischerweise mehr Verantwortung für die Einfuhr. EXW kann für internationale Käufer zusätzliche organisatorische Risiken verursachen, weil Abholung und Exportabwicklung stärker auf die Käuferseite fallen.

Die genaue Wirkung hängt vom vereinbarten Ort und den Vertragsdetails ab. Ein Incoterm sollte daher immer zusammen mit dem Namen des Lieferorts, der Zollrolle und einer Kostenaufstellung dokumentiert werden.

Handelsrechnung, Packliste und Ursprungsnachweise vorbereiten

Eine konsistente Dokumentation reduziert Rückfragen und verhindert, dass Zollwert, Menge oder Warenbeschreibung unterschiedlich interpretiert werden.

Handelsrechnung

Sie sollte unter anderem enthalten:

  • Verkäufer und Käufer
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • genaue Warenbeschreibung
  • Modell- oder Artikelnummern
  • Mengen und Einzelpreise
  • Währung und Gesamtwert
  • Lieferbedingung mit benanntem Ort
  • Ursprungsland, sofern erforderlich
  • Verpackungs- und Transportangaben
  • gegebenenfalls EORI- und Steuerdaten nach Vorgabe des Zollvertreters

„Shapewear“ allein ist als Beschreibung oft zu unpräzise. Besser sind Angaben wie Produktart, Material, Konstruktion und Verwendungszweck, ohne werbliche Übertreibungen.

Packliste

Die Packliste sollte zur Rechnung passen und beispielsweise Kartonanzahl, Kartonnummern, Nettogewicht, Bruttogewicht, Maße, Mengen je Modell und Größenverteilung ausweisen. Abweichungen zwischen Packliste, Rechnung und tatsächlicher Lieferung können die Abfertigung erschweren.

Ursprungsnachweise

Das Ursprungsland ist nicht zwangsläufig das Land, aus dem die Ware versendet wird. Bei Lieferketten mit mehreren Produktions- oder Verarbeitungsländern muss der präferenzielle oder nichtpräferenzielle Ursprung gesondert geprüft werden. Ein Ursprungsnachweis kann je nach Handelsabkommen und Zollverfahren relevant sein, führt aber nicht automatisch zu einer Zollvergünstigung.

Lassen Sie sich die für das konkrete Geschäft erforderlichen Nachweise vom Zollvertreter bestätigen. Bewahren Sie außerdem Materialangaben, Prüfberichte, Produktfotos und freigegebene Spezifikationen so auf, dass sie eindeutig dem jeweiligen Modell zugeordnet werden können.

Textilkennzeichnung, GPSR, REACH und VerpackG vorab prüfen

Zollfreigabe bedeutet nicht automatisch, dass die Ware in Deutschland verkauft werden darf. Vor dem Versand sollte deshalb eine separate Compliance-Prüfung erfolgen.

Textilkennzeichnung

Textile Produkte benötigen grundsätzlich eine korrekte Angabe der Faserzusammensetzung nach den geltenden europäischen Vorgaben. Die Bezeichnung muss zur tatsächlichen Zusammensetzung passen und in der vorgesehenen Form angebracht sein.

Prüfen Sie:

  • Faserangaben je Materialbestandteil
  • sprachliche Anforderungen für den deutschen Vertrieb
  • dauerhafte und gut lesbare Anbringung
  • Übereinstimmung zwischen Etikett, Spezifikation und Produkt
  • zusätzliche Angaben des Zielkanals, etwa für Marktplätze

Weitere praktische Hinweise finden Sie im Beitrag zur Textilkennzeichnung für Shapewear in Deutschland.

GPSR und Produktsicherheit

Die EU-Produktsicherheitsverordnung, häufig als GPSR bezeichnet, stellt Anforderungen an sichere Verbraucherprodukte, Wirtschaftsakteure, Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsinformationen. Welche Pflichten im Detail gelten, hängt unter anderem vom Produkt, Vertriebsweg und der Rolle des Unternehmens ab.

Für ein Shapewear-Projekt sollten Sie insbesondere organisieren:

  • verantwortliche Wirtschaftsakteure in der Lieferkette
  • Produktidentifikation und Chargen- oder Modellzuordnung
  • Hersteller- und Importeurdaten
  • Sicherheits- und Warninformationen, soweit erforderlich
  • technische und interne Nachweise
  • Verfahren für Beschwerden, Vorfälle und Rückrufmaßnahmen

REACH und Materialrisiken

Bei Textilien können chemische Anforderungen beispielsweise Farbstoffe, Beschichtungen, Drucke, Klebstoffe, Metallteile oder elastische Komponenten betreffen. Eine Lieferantenerklärung allein ist nicht immer ausreichend, wenn das Produkt besondere chemische Ausrüstungen oder Zubehör enthält.

Fordern Sie für relevante Materialien nachvollziehbare Angaben an und legen Sie fest, wer gegebenenfalls Prüfungen veranlasst. Eine allgemeine Aussage wie „REACH-konform“ sollte dem konkreten Modell und dem Produktionsstand entsprechen.

Verpackungsgesetz

Wer verpackte Ware erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, kann unter das Verpackungsgesetz fallen. Je nach Verpackungsart und Vertriebsmodell können Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen erforderlich sein.

Klären Sie vor dem Import:

  • Wer bringt die Verkaufs- und Versandverpackung in Deutschland in Verkehr?
  • Welche Verpackungsmengen werden erwartet?
  • Wer übernimmt Registrierung und Meldungen?
  • Sind Produktverpackung, Umverpackung und Versandkarton getrennt zu betrachten?
  • Welche Informationen müssen vom Lieferanten zur Verpackung bereitgestellt werden?

Eine Checkliste zum Verpackungsgesetz für Private-Label-Shapewear hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber keine Prüfung der konkreten Vertriebsstruktur.

Landed-Cost- und Import-Checkliste vor Versand freigeben

Vor der Produktions- oder Versandfreigabe sollte mindestens ein verantwortlicher Entscheider jede der folgenden Fragen mit „Ja“ oder „geklärt“ beantworten:

Go/No-Go-Prüfung

PrüffrageGo-Kriterium
ImporteurUnternehmen und Zollrolle sind schriftlich festgelegt
EORIEORI ist vorhanden und den richtigen Unternehmensdaten zugeordnet
TarifnummerKlassifizierung ist für jedes relevante Modell geprüft
ZollwertEingerechnete Kostenbestandteile sind dokumentiert
SteuernEinfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerprozess sind geklärt
IncotermLieferort, Kosten, Risiko und Zollabwicklung sind eindeutig
DokumenteRechnung, Packliste und Transportdaten stimmen überein
UrsprungUrsprungsland und erforderliche Nachweise sind geklärt
ProduktFreigegebene Spezifikation entspricht dem Serienprodukt
KennzeichnungTextiletikett, Produktdaten und Sprache sind geprüft
SicherheitGPSR-relevante Informationen und Rückverfolgbarkeit sind organisiert
ChemieREACH-relevante Materialien und Nachweise sind bewertet
VerpackungPflichten nach VerpackG und Zuständigkeiten sind geklärt
VerkaufZielkanal, Retourenprozess und Fulfilment sind einkalkuliert

Ein No-Go liegt insbesondere vor, wenn die Ware bereits produziert wird, aber Materialzusammensetzung, Zolltarifnummer, Verpackungsumfang oder Importeurrolle noch offen sind. Diese Punkte lassen sich nach Versand häufig nur mit Zusatzkosten oder Verzögerungen korrigieren.

S-SHAPER unterstützt OEM-, ODM- und Private-Label-Projekte von der Produktentwicklung bis zur skalierbaren Serienproduktion. Als veröffentlichter Produktionsstartpunkt gelten 500 Stück pro Projekt; das konkrete Modell, Farben, Größen, Verpackung und die kaufmännische Aufteilung werden im Angebot bestätigt. Für die Anfrage sollten Sie daher genau diese Projektdaten zusammen mit Zielmarkt, Dokumentationsbedarf und Lieferfenster übermitteln. Informationen zu den Leistungen für OEM-, ODM- und Private-Label-Projekte können als Vorbereitung dienen.

FAQ: Shapewear nach Deutschland importieren

Brauche ich für den Import von Shapewear eine EORI-Nummer?

Wenn Ihr Unternehmen selbst als Wirtschaftsbeteiligter beziehungsweise in der Zollabwicklung auftritt, ist in der Regel eine EORI-Nummer erforderlich. Entscheidend ist, wer in der Zollanmeldung welche Rolle übernimmt. Das sollte vor der ersten Lieferung mit dem Zollvertreter geklärt werden.

Welche Zolltarifnummer hat Shapewear?

Es gibt keine pauschale Zolltarifnummer für alle Shapewear-Produkte. Konstruktion, Material, Herstellungsart und Hauptfunktion können die Einreihung beeinflussen. Lassen Sie jedes relevante Modell anhand einer technischen Beschreibung prüfen.

Wie hoch sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

Die Höhe hängt unter anderem von der Tarifnummer, dem Zollwert, dem Ursprung, den Transportkosten und der steuerlichen Behandlung Ihres Unternehmens ab. Für viele Waren gilt in Deutschland der Regelsteuersatz von 19 Prozent bei der Einfuhrumsatzsteuer. Der konkrete Betrag sollte anhand der Importdaten berechnet werden.

Kann der Lieferant die Zollabwicklung übernehmen?

Ja, je nach Lieferbedingung und Beauftragung kann ein Lieferant oder Logistikdienstleister bestimmte Aufgaben übernehmen. Das klärt jedoch nicht automatisch die Importeurrolle, Produkthaftung oder Verpackungspflichten. Lassen Sie sich Verantwortlichkeiten und Dokumente schriftlich bestätigen.

Reicht ein niedriger Stückpreis für eine gute Einkaufsentscheidung?

Nein. Für den Vergleich sollten Sie den vollständigen Landed Cost einschließlich Transport, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Abfertigung, Verpackung, Kennzeichnung, Prüfungen und Inlandslogistik betrachten. Zusätzlich sind Dokumentenqualität, Nachbestellbarkeit und Passung zum Zielkanal relevant.

Was sollte ich für ein konkretes Angebot vorbereiten?

Senden Sie Produktart oder Referenz, Materialziel, Größenbereich, Farben, Zielmenge, Verpackungsvorgaben, gewünschte Kennzeichnung, Lieferadresse, Incoterm und gewünschtes Lieferfenster. Ergänzen Sie, ob Sie OEM, ODM oder Private Label planen und welche Nachweise Ihr Vertriebskanal verlangt. Damit kann die projektspezifische Prüfung von Produkt, Dokumenten und Kalkulationsgrundlage gezielter erfolgen.

S-SHAPER-Team für Produktentwicklung und Fertigung

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